Gepr. Bilanzbuchhalter/-in (IHK)
Beschreibung
Bilanzbuchhalter/-in IHK
Vollzeit: ca. 3,5 Monate berufsbegleitend: 15 Monate
1. Als geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in sind Sie Spezialist und/oder Manager, je nach Größe und Unternehmensorganisation und arbeiten zielgerichtet am Unternehmenserfolg.
Die Aufgabenbreite kann beginnen bei der Kontierung einzelner Geschäftsvorfälle und reicht bis zur Erstellung von Jahresabschlüssen. Im Mittelpunkt dabei steht die Steuerung der betrieblichen Prozesse aus finanzwirtschaftlicher Sicht. Im Zeitalter einer globalisierten Welt spielt natürliche auch die Abwicklung vom internationalen Zahlungsverkehr eine wichtige Rolle.
Ihre beruflichen Chancen als Bilanzbuchhalter/-in
Zu ihren Aufgaben können u. a. das Erstellen von Bilanzen, das Durchführen von Gewinn- und Verlustrechnung, deren Interpretation und die Festlegung eines vielfältigen Spektrums von Maßnahmen hinsichtlich der operativen und strategischen Ausrichtung des Unternehmens liegen.Sie planen, steuern und kontrollieren die Prozesse rund um den Bereich derBuchhaltung und dem Rechnungswesen. Weiterhin pflegen Sie die Kontakte zu den Steuerberatern und bauen ggfs. neue Kontakte auf.
Als Führungskraft sind Sie natürlich auch für die Ausbildung neuer Auszubildender und die Weiterbildung von Fachpersonal zuständig.
Bilanzbuchhalter sind angesehene und gesuchte Spezialisten, denen vielseitige Fach- und Führungspositionen in der Finanzbuchhaltung, in der Kosten- und Leistungsrechnung aber auch in der Planungsrechnung offenstehen. Ihr Urteil und ihre Empfehlungen werden in der Geschäftsführung als wichtige Grundlagen für Entscheidungen geschätzt.
Daraus resultiert die Notwendigkeit ein hohes Maß an Eigeninitiative für die Weiterbildung aufzubringen in einer Welt die einem ständigen Änderungsprozess unterliegt.
Ihre Weiterbildung zum/ zur Bilanzbuchhalter/-in (IHK) an der HAW in Berlin, Hannover und Oldenburg
2. Das zeichnet unsere Fortbildung aus
Unsere Fortbildungzeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Inhalte mittels Präsenzunterricht und Dozenten vor Ort in den professionell ausgestatteten Schulungsräumen unserer Standorte vermittelt werden. Unsere Dozenten verfügen über umfassende Praxiserfahrung und können Ihnen so die fachtheoretischen Fortbildungsinhalte praxisorientiert vermitteln.
Unsere Gruppengröße liegt in der Regel zwischen 10 und 20 Teilnehmern, denn wir halten eine intensive Betreuung in kleinen Gruppen für nötig, um Sie bestmöglich auf die Prüfung vorbereiten zu können. Wir behalten uns vor, den Kurs bei einer kleinen Kursgröße ca. 2 Wochen vor Kursbeginn abzusagen. Wir informieren Sie in jedem Fall rechtzeitig, denn Ihre persönliche Planung steht für uns an erster Stelle.
FAQ Weiterbildung zum/ zur Bilanzbuchhalter/-in (IHK)
Was kostet die Weiterbildung der Bilanzbuchhalter?
Die Weiterbildung der Bilanzbuchhalter (IHK) kostet an der HAW in Vollzeit oder auch berufsbegleitend € 4.500,00. Mit dem Aufstiegs-BaföG können Sie bis zu ca. 75 % der Kosten als Förderung erhalten. Zu weiteren Fördermöglichkeiten und Fragen zur Beantragung beraten wir Sie gerne.
Wie lange dauert der Weiterbildungslehrgang Bilanzbuchhalter ?
Die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter (IHK) dauert an der HAW im Vollzeitunterricht ca. 3,75 Monate, berufsbegleitend ca. 15 Monate.
Welche Gehaltsaussichten haben Sie mit dem Bilanzbuchhalter?
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hier keine Zahlen nennen können (aus Haftungsgründen). Wir empfehlen Ihnen sich über die Angaben vom öffentlichen Dienst zu informieren.
Inhalte
Inhalte zur Fortbildung zum gepr. Bilanzbuchhalter
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- - Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zielgerecht und geordnet nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erfassen und Buchungen ableiten
- - Organisation der Buchführung
- - Bilanzierung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
- - Gegenüberstellung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach nationalem und internationalem Recht
- - Gewinn- und Verlustrechnung nach nationalen und internationalen Vorschriften
- - Grundsätze der Konzernrechnungslegung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften
- - Bilanzielle Auswirkungen unterschiedlicher Gesellschafsformen im Handels- und Steuerrecht
Jahresabschluss aufbereiten und auswerten
- Jahresabschluss aufbereiten
- Jahresabschlüsse mithilfe von Kennzahlen analysieren und interpretieren
- Zeitliche und betriebliche Vergleiche von Jahresabschlüssen durchführen
- Bedeutung von Ratings erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung im Unternehmen vorschlagen
Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Steuerliche Ergebnisse aus dem handelsrechtlichen Ergebnis ableiten
- Zu versteuernden Gewinn entsprechend Gewinnermittlungsarten feststellen
- Körperschaftssteuer
- Reglungen der Körperschaftssteuer und der Einkommenssteuer in Abhängigkeit der Rechtsform erläutern
- Umsatzsteuergesetz
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Ziele, Aufgaben und Instrumente des Finanzmanagements
- Finanz- und Liquiditätsplanung
- Finanzierungsarten – Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung
- Investitionsbedarf – Investitionsrechnung
- Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten
- Ausländischer Zahlungsverkehr
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- Verfahren und Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung
- Verfahren zur Verrechnung der Kosten
- Kostencontrolling
Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren
- Internes Kontrollsystem aufbauen
- Methoden zur Beurteilung von Risiken
- Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
- Präsentationstechniken einsetzen im Rahmen von Kommunikation
- Personalauswahl
- Personalrekrutierung
- Personaleinsatz
- Berufsausbildung planen und durchführen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten
Situationsbezogenes Fachgespräch
Förderung
Alle Möglichkeiten der Förderung - Ihrer Wunschfortbildung zum gepr. Bilanzbuchhalter/-in:
- Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) (im Detail + Rechenbeispiel weiter unten im Text)
- Bundesagentur für Arbeit / Job Center (Anspruch auf Bildungsgutschein)
- Berufsförderungsdienst (BfD) wenn Ansprüche nach dem Soldaten-Versorgungsgesetz (SVG) bestehen
- Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA) Landes-Versicherungs-Anstalt (ehem. LVA) oder Berufsgenossenschaften bei Maßnahmen im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation
- oder auch Ihrem Arbeitgeber.
Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG)
Die Informationen zum Aufstiegs-BAFöG sind sehr umfangreich. Wir haben versucht im nachfolgenden die wichtigsten Informationen in Kürze darzustellen. Am Ende haben wir dann die gesamten Informationen anhand eines Rechenbeispiels dargestellt.
Hinweis: Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Meister-BAFöG Antrag auszufüllen!
Was beinhaltet die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG im Detail?
1. Sie erhalten einen Zuschuss von 50 % auf die Lehrgangsgebühren und die IHK-Gebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss.
2. Sie erhalten ein Darlehen auf den verbleibenden Eigenanteil = 50 %. Dieses ist 2 Jahre Zins– und Tilgungsfrei. Danach sind aktuell monatlich mind. 128,00 Euro zu tilgen.
3. Auf Antrag können nach bestandener Prüfung nochmal 50 % vom verbleibendem Eigenanteil erlassen werden.
Rechenbeispiel für das Meister-BAFöG:
Seminargebühr = 4.500,00 € (können je nach Fachwirt leicht variieren)
IHK-Gebühr = 900,00 € (können je nach Bundesland leicht variieren)
Gesamtgebühr = 5.400,00 €
Zuschuss von 50 % = 2.7000,00 €
verbleiben = 2.700,00 € - und davon jetzt nochmal:
Darlehenserlass von 50 % = 1.350,00 €
Eigenanteil = 1.350,00 €
Voraussetzungen für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG)
- Wohnhaft im Inland
- Vorbereitung auf den Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister oder Industriemeister
- Gleicher Fortbildungsabschluss darf nicht vorhanden sein, sofern dieser bereits durch das BAföG gefördert wurde
Was wird gefördert?
Finanziell gefördert werden Lehrgangsgebühren sowie die IHK Prüfungsgebühren. Bei Teilnehmern von Vollzeitkursen kann Unterhaltsgeld beantragt werden.
Was wird nicht gefördert?
Literaturkosten, Fahrtkosten und gegebenenfalls die Kosten für Unterkunft.
- Stand 08/2021 - die Angaben sind ohne Gewähr und Änderungen sind vorbehalten - Das Rechenbeispiel erfolgte in einer vereinfachten Darstellungsform.
Organisation
Zulassungsvoraussetzungen der IHK für die Fortbildung zum/zur gepr. Bilanzbuchhalter/-in
Ein Nachweis ist zu erbringen über:
1. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem kaufmännischen/verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von 3 Jahren sowie
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann oder Fachkauffrau oder
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie mit
mindestens einjähriger Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Überprüfung auf Zulassung zur Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie verliert nicht ihre Gültigkeit und kann ggfs. auch zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Im Anschluss erhalten Sie von der IHK einen Überprüfungsbescheid. Im Falle einer Zusage erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie zur Prüfung zugelassen sind mit den entsprechenden Anmeldeformularen.
Ablauf der Anmeldung zur IHK-Prüfung zum/r Bilanzbuchhalter/-in
1. Überprüfung auf Zulassung zur Prüfung
Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können, überprüft die Industrie- und Handelskammer ob Sie die Voraussetzungen für die gewünschte Fortbildung mitbringen. Übersenden Sie möglichst 4 Wochen vor Anmeldeschluss/ Kursbeginn das von uns, der HAW, beigefügte Formular „Antrag auf Überprüfung der Zulassung“ an die IHK mit folgenden Unterlagen:
- Ihrem Lebenslauf (tabellarisch ohne Lichtbild)
- Abschlusszeugnis Ausbildung (Gesellenbrief) als Kopie
- Bestätigung der Berufspraxis durch ein Arbeitszeugnis (mind. 1 Jahr nach der Ausbildung).
Für den Standort Oldenburg gilt, dass die Unterlagen ohne den Antrag auf Überprüfung der Zulassung eingereicht werden können. Die Überprüfung auf Zulassung zur Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie verliert nicht ihre Gültigkeit und kann ggfs. auch zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Im Anschluss erhalten Sie von der IHK einen Überprüfungsbescheid. Im Falle einer Zusage erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie zur Prüfung zugelassen sind mit den entsprechenden Anmeldeformularen.
2. Anmeldung zur Prüfung zum/r Bilanzbuchhalter/-in
Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden diese mit einer Kopie Ihrer Zulassungsbestätigung an die zuständige IHK. Wenn Sie den Kurs bei uns buchen übernehmen wir das auch gerne für Sie. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung zur Prüfung von der Industrie– und Handelskammer. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Frühjahrs– und Herbstprüfungen Ihrer zuständigen Industrie– und Handelskammer.
Wir bieten unsere Fortbildungen zum/r Bilanzbuchhalter/-in in verschiedenen Modellen an.
Vollzeit
Möchten Sie die Fortbildung in kürzester Zeit realisieren, empfehlen wir Ihnen die Vollzeit-Variante. Die Dauer des Lehrgangs beträgt ca. 3,75 Monate. Der Unterricht findet an fünf Tagen die Woche (Montag bis Freitag) von 8:00 bis 16:45 Uhr statt.
Berufsbegleitend
Für Personen, die zeitgleich einer anderen Tätigkeit nachgehen, bieten wir unsere Fortbildungen auch berufsbegleitend an. Die Dauer erstreckt sich über ca. 15 Monate. Der Unterricht findet an zwei Abenden pro Woche (Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag) jeweils vier Stunden statt. Zusätzlich haben wir eine Intensivwoche kurz vor der Prüfung eingeplant. Diese Woche kann über Bildungsurlaub durch das Unternehmen gefördert werden.
Samstag
Diese Lehrgangsform eignet sich für alle Teilnehmer, die eine Fortbildung nur am Wochenende wahrnehmen können. Der Unterricht findet jeden Samstag jeweils 9 Stunden statt. Die Lehrgangsdauer beträgt ca. 12 Monate. Zusätzlich haben wir eine Intensivwoche kurz vor der Prüfung eingeplant. Diese Woche kann über Bildungsurlaub durch das Unternehmen gefördert werden.
Bildungsurlaub / Bildungszeit
Ihren Jahresurlaub müssen Sie nicht für die Fortbildung opfern. Sie können hierfür von Ihrem Arbeitgeber freigestellt werden. Pro Jahr haben Sie 5 Tage Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser kann sogar rückwirkend in Anspruch genommen werden, wenn er im vorherigen Jahr nicht genutzt wurde. Das heißt, bei einer Vollzeitmaßnahme können Sie 5 Tage aus dem vorherigen Jahr und 5 Tage aus dem aktuellen Jahr in Anspruch nehmen. Bei einer berufsbegleitenden Maßnahme hingegen sind es 5 Tage für die Präsenzwoche.
Kurstermine