Industriemeister/-in Printmedien (IHK)
Beschreibung
Meister für Printmedien
Vollzeit: ca. 4,5 Monate berufsbegleitend: ca. 25 Monate
1. Die Industriemeister der Fachrichtung Printmedien sind qualifizierte, technische Führungskräfte.
Als geprüfte Industriemeister der Fachrichtung Printmedien sind Sie interne Berater und Dienstleister und steigern durch Ihre fundierte und praxisorientierte Fortbildung den Unternehmenserfolg.
Meister*innen übernehmen in der heutigen Industrie immer mehr Führungsverantwortung.
Mit einer Fortbildung als Industriemeister/in Printmedien sind sie den stetig wachsenden und sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gewachsen. In den Rahmenplänen für Industriemeister sind wirtschaftliche Themen verankert, die diesen betriebswirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden.
Ihre beruflichen Chancen als Industriemeister/-in Printmedien
Als Industriemeister/in der Printmedien arbeiten Sie in den entsprechenden Schnittstellen zwischen Print und Medientechnik und koordinieren Betriebsabläufe in diesen Bereichen. Dabei zählt die Überwachung der Kostenentwicklung ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Übernahme von Kontroll- und Leitungsfunktionen. Als Führungspersönlichkeit im mittleren Managementbereich sind sie zudem für die Ausbildung neuer Auszubildender und Fachkräfte verantwortlich.
Führen & Managen - wichtige Fähigkeiten für die Industriemeister Printmedien
Ihre Handlungsschwerpunkte liegen im Führen und Managen von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in den jeweiligen Betrieben. Nach ihrer erfolgreichen Fortbildung zum geprüften Industriemeister Printmedien verfügen Sie über erweiterte kaufmännische, betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Kenntnisse. Das Wissen über rechtliche Zusammenhänge und eine vertiefte, auf das jeweilige Arbeitsgebiet bezogene Fachkompetenz finden stetigen Einsatz in ihrem Arbeitsalltag und befähigen Sie als Industriemeister zur Ausübung qualifizierter Sach- und Führungsaufgaben in Ihrer Branche!
Ihre Weiterbildung zum/ zur Industriemeister/-in Printmedien an der HAW in Berlin
2. Das zeichnet unsere Fortbildung aus
Unsere Fortbildung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Inhalte mittels Präsenzunterricht und Dozenten vor Ort in den professionell ausgestatteten Schulungsräumen unserer Standorte vermittelt werden. Unsere Dozenten verfügen über umfassende Praxiserfahrung und können Ihnen so die fachtheoretischen Fortbildungsinhalte praxisorientiert vermitteln.
Unsere Gruppengrößen sind überschaubar, es wird eine gute Atmosphäre des Lernens und des intensiven Austauschs in der Gruppe geschaffen. Wir behalten uns vor, den Kurs bei einer kleinen Kursgröße ca. 2 Wochen vor Kursbeginn abzusagen. Wir informieren Sie in jedem Fall rechtzeitig, denn Ihre persönliche Planung steht für uns an erster Stelle.
FAQ Industriemeister/-in Printmedien (IHK)
Was kostet die Weiterbildung zum Industriemeister Printmedien?
Die Weiterbildung zum Industriemeister Printmedien (IHK) kostet an der HAW in Vollzeit oder auch berufsbegleitend € 4.950,00. Mit dem Aufstiegs-BaföG können Sie bis zu ca. 75 % der Kosten als Förderung erhalten. Zu weiteren Fördermöglichkeiten und Fragen zur Beantragung beraten wir Sie gerne.
Wie lange dauert der Industriemeister Printmedien?
Die Weiterbildung zum Industriemeister Printmedien (IHK) dauert an der HAW im Vollzeitunterricht ca. 4,5 Monate, berufsbegleitend ca. 25 Monate.
Welche Gehaltsaussichten haben Sie mit dem Industriemeister Printmedien?
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hier keine Zahlen nennen können (aus Haftungsgründen). Wir empfehlen Ihnen sich über die Angaben vom öffentlichen Dienst zu informieren.
Inhalte
Inhalte
Die Weiterbildung zum Industriemeister Printmedien ist inklusive der AEVO Vorbereitung auf die Prüfung. Falls Sie diesen Teil bereits erfolgreich absolviert haben, so kontaktieren Sie uns gerne vor Kursbeginn noch einmal persönlich. Die Prüfungsgebühr der IHK ist im Preis nicht enthalten.
Kern- und Fachqualifikation zur Fortbildung zum Industriemeister Printmedien:
1. Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Medienproduktion"
- Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
- Druck- und Druckweiterbearbeitungsprozesse
- Kalkulation und Produktionsplanungssysteme
Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Förderung
Alle Möglichkeiten der Förderung:
- Aufstiegs-BAföG (im Detail + Rechenbeispiel weiter unten im Text)
- Bundesagentur für Arbeit / Job Center (Anspruch auf Bildungsgutschein)
- Berufsförderungsdienst (BfD) wenn Ansprüche nach dem Soldaten-Versorgungsgesetz (SVG) bestehen
- Deutsche Rentenversicherung Bund, Landes-Versicherungs-Anstalt oder Berufsgenossenschaften bei Maßnahmen im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation
- oder auch Ihrem Arbeitgeber.
Das Aufstiegs-BAföG
Die Informationen zum Aufstiegs-BAföG sind sehr umfangreich. Wir haben versucht im nachfolgenden die wichtigsten Informationen in Kürze darzustellen. Am Ende haben wir dann die gesamten Informationen anhand eines Rechenbeispiels dargestellt.
Hinweis: Das Aufstiegs-BAföG muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Meister-BAFöG Antrag auszufüllen!
Was beinhaltet die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) im Detail?
1. Sie erhalten einen Zuschuss von 50 % auf die Lehrgangsgebühren und die IHK-Gebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss.
2. Sie erhalten ein Darlehen auf den verbleibenden Eigenanteil = 50 %. Dieses ist 2 Jahre Zins– und Tilgungsfrei. Danach sind aktuell monatlich mind. 128,00 Euro zu tilgen.
3. Auf Antrag können nach bestandener Prüfung nochmal 50 % vom verbleibendem Eigenanteil erlassen werden.
Rechenbeispiel für das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG):
Seminargebühr = 4.950,00 € (können je nach Fortbildung leicht variieren)
IHK-Gebühr = 790,00 € (können je nach Bundesland leicht variieren)
IHK-Gebühr-AEVO = 90,00 € (können je nach Bundesland leicht variieren)
Gesamtgebühr = 5.830,00 €
Zuschuss von 50 % = 2.915,00 €
verbleiben = 2.915,00 € - und davon jetzt nochmal:
Darlehenserlass von 50 % = 1.457,50 €
Eigenanteil = 1.457,50 €
Voraussetzungen für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG:
- Wohnhaft im Inland
- Vorbereitung auf den Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister oder Industriemeister
- Gleicher Fortbildungsabschluss darf nicht vorhanden sein, sofern dieser bereits durch das BAföG gefördert wurde
Was wird gefördert?
Finanziell gefördert werden Lehrgangsgebühren sowie die IHK Prüfungsgebühren. Bei Teilnehmern von Vollzeitkursen kann Unterhaltsgeld beantragt werden.
Was wird nicht gefördert?
Literaturkosten, Fahrtkosten und gegebenenfalls die Kosten für Unterkunft.
- Stand 03/2021 - die Angaben sind ohne Gewähr und Änderungen sind vorbehalten - Das Rechenbeispiel erfolgte in einer vereinfachten Darstellungsform.
Organisation
Zugangsvoraussetzung der IHK für die Fortbildung zum Industriemeister Printmedien
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens eine einjährige Berufspraxis in der Metallindustrie oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis in der Medienbranche.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis in der Medienbranche und
3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbildereignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechltichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach §4 der Ausbildereignungsverordnung gleichwertig sind. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Überprüfung auf Zulassung zur Prüfung kann nur von Ihrer zuständigen IHK übernommen werden. Sie verliert nicht ihre Gültigkeit und kann ggfs. auch zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Im Anschluss erhalten Sie von der IHK einen Überprüfungsbescheid. Im Falle einer Zusage erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie zur Prüfung zugelassen sind mit den entsprechenden Anmeldeformularen.
Ablauf der Anmeldung zur IHK - Prüfung
1. Überprüfung auf Zulassung zur Prüfung
Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können, überprüft die Industrie- und Handelskammer ob Sie die Voraussetzungen für die gewünschte Fortbildung mitbringen. Übersenden Sie möglichst 4 Wochen vor Anmeldeschluss/ Kursbeginn das von uns, der HAW, beigefügte Formular „Antrag auf Überprüfung der Zulassung“ an die IHK mit folgenden Unterlagen:
- Ihrem Lebenslauf (tabellarisch ohne Lichtbild)
- Abschlusszeugnis Ausbildung (Gesellenbrief) als Kopie
- Bestätigung der Berufspraxis durch ein Arbeitszeugnis (mind. 1 Jahr nach der Ausbildung).
2. Anmeldung zur Prüfung
Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden diese mit einer Kopie Ihrer Zulassungsbestätigung an die zuständige IHK. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung zur Prüfung von der Industrie– und Handelskammer. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Frühjahrs– und Herbstprüfungen Ihrer zuständigen Industrie– und Handelskammer.
Wir bieten unsere Fortbildungen zum/ zur Industriemeister/-in Printmedien in verschiedenen Modellen an.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Modellen nach Ablauf des Lehrgangs zwei weitere Termine zwischen den einzelnen Prüfungen stattfinden!
Vollzeit
Möchten Sie die Fortbildung in kürzester Zeit realisieren, empfehlen wir Ihnen die Vollzeit-Variante. Die Dauer des Lehrgangs beträgt ca. 4,5 Monate. Der Unterricht findet an fünf Tagen die Woche (Montag bis Freitag) von 8:00 bis 16:45 Uhr statt.
Berufsbegleitend
Für Personen, die zeitgleich einer anderen Tätigkeit nachgehen, bieten wir unsere Fortbildungen auch berufsbegleitend an. Die Dauer erstreckt sich auf ca. 25 Monate. Der Unterricht findet an zwei Abenden pro Woche (Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag) jeweils vier Stunden statt. Zusätzlich haben wir eine Intensivwoche kurz vor der Prüfung eingeplant. Diese Woche kann über Bildungsurlaub durch das Unternehmen gefördert werden.
Bildungsurlaub / Bildungszeit
Ihren Jahresurlaub müssen Sie nicht für die Fortbildung opfern. Sie können hierfür von Ihrem Arbeitgeber freigestellt werden. Pro Jahr haben Sie 5 Tage Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser kann sogar rückwirkend in Anspruch genommen werden, wenn er im vorherigen Jahr nicht genutzt wurde. Das heißt, bei einer Vollzeitmaßnahme können Sie 5 Tage aus dem vorherigen Jahr und 5 Tage aus dem aktuellen Jahr in Anspruch nehmen. Bei einer berufsbegleitenden Maßnahme hingegen sind es 5 Tage für die Präsenzwoche.
Kurstermine